Förderung
Die BAFA-Förderung - Bis zu 80% staatlicher Zuschuss für die Digitalisierung deines Betriebs.

Wichtige Infos
Ohne langfristige Bindung, trotz wenig Zeit und auch mit kleinem Budget, ermöglicht mein Ansatz effektives Marketing ohne finanzielles Risiko.
Förderumfang
Maximal 2 Beratungen pro Jahr.
Maximal 5 Beratungen bis Ende 2026.
Bis zu 5 Förderungen pro Unternehmen.
Zuschuss
Neue Bundesländer: 80% des Höchstsatzes.
Alte Bundesländer: 50% des Höchstsatzes.
Maximal 3.500€ pro Beratung.
finanzierung
Die Beratungskosten werden zuerst vollständig vorgestreckt.
Der Zuschuss wird nach einigen Wochen nach der Einreichung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Mit deiner Vollmacht übernehme ich den kompletten Papierkram.
Empfänger
Kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
Weniger als 250 Mitarbeiter.
Jahresumsatz < 50 Mio. €.
Ablauf
Erstgespräch.
Antragstellung.
Angebot erhalten und unterschreiben.
Durchführung der gewünschten Beratung.
Erbringung der Nachweise beim BAFA.


Häufige Fragen
Was ist die BAFA-Förderung „Unternehmensberatung für KMU“?
Die BAFA-Förderung „Unternehmensberatung für KMU“ ist ein staatlicher Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland. Sie soll die Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität von KMU stärken - gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft (BMWK) und dem Europäischen Sozialfonds Plus. Weitere Infos findest du hier.
Wer kann die BAFA-Förderung in Anspruch nehmen?
Förderfähig sind KMU (kleine und mittlere Unternehmen) mit Sitz in Deutschland, die nicht mehr als 250 Mitarbeiter haben und deren Jahresumsatz unter 50 Mio. € liegt.
Welche Beratungsleistungen werden gefördert?
Die folgenden meiner Online Marketing Beratungsleistungen sind förderfähig:
- SEO
- Google Ads
- Social Media
- Webdesign & Branding
- SEO
- Google Ads
- Social Media
- Webdesign & Branding
Wie hoch ist die Förderung und wie oft kann man sie beantragen?
Ein Unternehmen kann die Förderung bis zu zweimal jährlich und insgesamt fünfmal bis Ende 2026 beantragen. Pro Beratung sind maximal 3.500 € förderfähig.
Beispielrechnung: 3.500€ maximale förderfähige Summe
50% Zuschuss in alten Bundesländern (mit Berlin, Leipzig) = 1.750€ mögliche Förderung
80% Zuschuss in neuen Bundesländern (ohne Berlin, Leipzig) = 2.800€ mögliche Förderung
Beispielrechnung: 3.500€ maximale förderfähige Summe
50% Zuschuss in alten Bundesländern (mit Berlin, Leipzig) = 1.750€ mögliche Förderung
80% Zuschuss in neuen Bundesländern (ohne Berlin, Leipzig) = 2.800€ mögliche Förderung
Müssen wir die Beratungskosten vorfinanzieren?
Ja, die Beratungskosten müssen zunächst komplett vorfinanziert werden. Erst nach Abschluss der Beratung und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen (inklusive Verwendungsnachweis und Zahlungsbeleg) wird der Zuschuss rückwirkend ausgezahlt. Dies sind die Vorgaben des BAFA.
Welche Vorteile bietet die Zusammenarbeit?
Als beim BAFA gelistetes Beratungsunternehmen (BAFA-Berater-ID: 223832) bin ich berechtigt, geförderte Beratungsleistungen anzubieten. Dank meines Qualitätsmanagements sichere ich euch hohe Standards in jeder Beratung zu und übernehme zusätzlich den kompletten Antragsprozess für euch, damit ihr Aufwand und Zeit spart.
Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
Nach Abschluss der Beratung und mit Einreichung aller erforderlichen Unterlagen (insbesondere dem Verwendungsnachweis) wird der Zuschuss direkt vom BAFA auf dein Konto überwiesen. In der Regel erfolgt die Auszahlung 6-8 Wochen nach Einreichung aller Nachweise.
Kümmerst du dich um den kompletten Antragsprozess?
Ja, nach Unterzeichnung der Vollmacht, übernehme ich den gesamten Antragsprozess - von der Antragstellung bis zur Einreichung aller Nachweise. So kannst du dich voll auf deinen Betrieb konzentrieren.
Was passiert, wenn die Förderung nicht bewilligt wird?
In äußerst seltenen Fällen kann es natürlich vorkommen, dass eine Förderung nicht bewilligt wird. Dies habe ich bisher aber noch nie erlebt.

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Lass uns sprechen. Ich freue mich auf dich!

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